Diabetes

Sport bei Diabetes

Sport und Bewegung sind gesund – nicht nur, aber ganz besonders bei Diabetes.

Sport hilft Menschen mit Diabetes, ihr Körpergewicht zu kontrollieren und ein besseres Körpergefühl zu entwickeln. Daraus ergeben sich weitere positive Effekte:

  1. Der Blutzuckerspiegel sinkt: der Zucker aus dem Blut wird direkt in Energie umgewandelt und für die Bewegung genutzt
  2. Der Körper benötigt weniger Insulin: die Muskelzellen reagieren auf das Insulin empfindlicher und es muss weniger gespritzt werden. Dies ist wichtig, um nicht in eine Unterzuckerung zu rutschen.
  3. Der Blutdruck sinkt: regelmäßige, sportliche Aktivität können den Blutdruck um 5 bis 10 mm Hg senken. Insbesondere Ausdauersport ist dafür geeignet.
  4. Der Fettstoffwechsel wird angekurbel: der Körper kann aus Fettreserven Energie erzeugen, die für sportliche Aktivitäten nötig sind. Sorgt die Bewegung außerdem für eine negative Energiebilanz, können Fettdepots abgebaut werden.
  5. Die Durchblutung wird angeregt: durch den schnelleren Herzschlag und die schnellere Atmung wird das Blut schneller durch den Körper gepumpt und die Zellen besser mit Sauerstoff versorgt.
  6. Prävention vor Folgeerkrankungen: Wer regelmäßig zwei- bis dreimal wöchentlich mindestens 30 Minuten Sport treibt, beugt möglichen Folgeerkrankungen eines Diabetes wie zum Beispiel einem Diabetischen Fußsyndrom oder Herz-Kreislauferkrankungen vor.
  7. Das körperliche und seelische Wohlbefindenverbessert sich und Sport wirkt präventiv bei Depressionen: bei Diabetes sind depressive Störungen im Vergleich zu Stoffwechselgesunden doppelt so häufig. Durch die Bewegung werden Hormone (v.a. Serotonin) vermehrt produziert, dass das Wohlbefinden steigt.
  8. Sport baut Stress ab: auch Stress beeinflusst den Blutzuckerspiegel. Sport ohne Leistungsdruck und Freude an Bewegung kann helfen Stress zu mindern.
  9. Sport kann Medikamente ersetzen: Bewegung und Sport kann in frühen Stadien so gut helfen, dass Tabletten wie Metformin oder Betablocker abgesetzt werden können. ABER: setzen Sie niemals Medikamente einfach ab ohne es mit Ihrem behandelnden Hausarzt oder Diabetologen zu klären.

 

Die Sportpraktischen Inhalte im Rehabilitationssport sind:

Kontrollierte Schulung der Ausdauer, Bewegungsspiele, Entspannungsübungen, Atemübungen, Anwendungen für zu Hause. Unsere Übungsleiter im Rehabilitationssport besitzen eine gültige Lizenz Rehabilitationssport des BSN. Eine ärztliche Beratung ist sichergestellt. Der Verein hat eine Unfallversicherung für die Teilnehmer/innen abgeschlossen.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:

Zur Teilnahme am Rehabilitationssport mit einer vom zuständigen Leistungsträger genehmigten ärztlichen Verordnung, ist es nicht notwendig Mitglied im Verein zu werden. Auch brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten. Die Krankenkassen und die Rentenversicherungen befürworten eine Mitgliedschaft mit dem Ziel, dass die Teilnehmer dauerhaft und nachhaltig am Rehabilitationssport teilnehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nicht von dem Leistungsträgern erstattet.

Für privat Krankenversicherte gilt:

Zur Teilnahme am Rehabilitationssport mit einer vom zuständigen Leistungsträger genehmigten ärztlichen Verordnung, ist es notwendig Mitglied im Verein zu werden. Zusätzliche zum Vereinsbeitrag stellt der Verein 8,00 Euro pro Sportstunde dem Mitglied in Rechnung, die auch bei unentschuldigtem Fehlen berechnet wird.

Mitgliedschaft im Verein (Teilnahme ohne Verordnung):

Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 58 €, für Familienmitglieder 44 € pro Mitglied.         Der Beitrag wird zum Jahresanfang per erteilter Einzugsermächtigung eingezogen, kann aber auf Wunsch auch überwiesen werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist immer nur zum Jahresende wirksam. Die aktuellen Vereinsangebote finden Sie unter www.psbev.de .

Eine Unterschrift darf nur für die tatsächliche Teilnahme am Rehabilitationssport geleistet werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, einen Krankenkassenwechsel unverzüglich anzuzeigen und eine Verordnung vorzulegen. Andernfalls ist der PSB Niedersachsen e.V. berechtigt, den jeweils geltenden Vergütungssatz plus einen Aufschlag in Rechnung zu stellen.

 

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