Sport und Bewegung sind gesund – nicht nur, aber ganz besonders bei Diabetes.
Sport hilft Menschen mit Diabetes, ihr Körpergewicht zu kontrollieren und ein besseres Körpergefühl zu entwickeln. Daraus ergeben sich weitere positive Effekte:
Die Sportpraktischen Inhalte im Rehabilitationssport sind:
Kontrollierte Schulung der Ausdauer, Bewegungsspiele, Entspannungsübungen, Atemübungen, Anwendungen für zu Hause. Unsere Übungsleiter im Rehabilitationssport besitzen eine gültige Lizenz Rehabilitationssport des BSN. Eine ärztliche Beratung ist sichergestellt. Der Verein hat eine Unfallversicherung für die Teilnehmer/innen abgeschlossen.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:
Zur Teilnahme am Rehabilitationssport mit einer vom zuständigen Leistungsträger genehmigten ärztlichen Verordnung, ist es nicht notwendig Mitglied im Verein zu werden. Auch brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten. Die Krankenkassen und die Rentenversicherungen befürworten eine Mitgliedschaft mit dem Ziel, dass die Teilnehmer dauerhaft und nachhaltig am Rehabilitationssport teilnehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nicht von dem Leistungsträgern erstattet.
Für privat Krankenversicherte gilt:
Zur Teilnahme am Rehabilitationssport mit einer vom zuständigen Leistungsträger genehmigten ärztlichen Verordnung, ist es notwendig Mitglied im Verein zu werden. Zusätzliche zum Vereinsbeitrag stellt der Verein 8,00 Euro pro Sportstunde dem Mitglied in Rechnung, die auch bei unentschuldigtem Fehlen berechnet wird.
Mitgliedschaft im Verein (Teilnahme ohne Verordnung):
Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder 58 €, für Familienmitglieder 44 € pro Mitglied. Der Beitrag wird zum Jahresanfang per erteilter Einzugsermächtigung eingezogen, kann aber auf Wunsch auch überwiesen werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist immer nur zum Jahresende wirksam. Die aktuellen Vereinsangebote finden Sie unter www.psbev.de .
Eine Unterschrift darf nur für die tatsächliche Teilnahme am Rehabilitationssport geleistet werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, einen Krankenkassenwechsel unverzüglich anzuzeigen und eine Verordnung vorzulegen. Andernfalls ist der PSB Niedersachsen e.V. berechtigt, den jeweils geltenden Vergütungssatz plus einen Aufschlag in Rechnung zu stellen.